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Das Deutsche Kompetenzzentrum der Karosserie- und Fahrzeugbauer nimmt Fahrt auf

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Friedberg, 4. Juni 2015

 

Einer der elementarsten Gründe für die neue Immobilie in Friedberg war, dem steigenden Bedarf an Schulungen und Weiterbildungen in der Karosserie- und Lackierbranche gerecht zu werden. Teilweise hohe Seminargebühren und weite Fahrwege mit Übernachtungen der Teilnehmer waren an vielen Stellen die Hindernisse, Lehrgänge und Seminare ausreichend zu besuchen. Das gehört nun der Vergangenheit an, denn die EUROGARANT AutoService AG nimmt nun als Anbieter von Lehrgängen und Seminaren ebenso in der eigenen Immobilie Fahrt auf.

Neben dem Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF), der mit seinem breiten Angebot an technischen und sachlichen Lehrgängen das Kompetenzzentrum mit seinen Schulungsräumen schon seit November 2014 auslastet, gesellt sich seit Mitte Juni diesen Jahres nun auch die EUROGARANT AutoService AG dazu. Nach eigenem Bekunden werden derzeit 6 Seminartitel an rund 20 Terminen angeboten, deren Teilnehmer- und Buchungszahlen erfreulich hoch sind, so die EUROGARANT AutoService AG.

Seminar Schadenrecht

Neben den Seminaren Schadenmanipulation, Kritische Preisverhandlungen, Umgang mit Reklamationen, Benimmregeln für Auszubildende, richtig Kalkulieren mit den Schadenkalkulationsdaten DAT und Audatex, steht auch die Seminarreihe „Recht“ mit dem Titel „Grundseminar Schadensrecht“ im Angebot der AG. Dieser Lehrgang mit den beiden Hauptblöcken „Haftpflichtschaden“ und „Kaskoschaden“ stand nun am vergangenen Samstag auf dem Programm in Friedberg. Im Intensiv-Seminar (begrenzte Teilnehmerzahl), ging es im offenen Dialog zusammen mit dem Referenten Rechtsanwalt Joachim Otting um die entscheidenden Fragen und Lösungsvorschläge, was die Werkstätten bei der Abrechnung mit den Versicherungen in vielen Fällen falsch machen. Dort bleibt oft echtes Geld auf der Straße liegen, weil in seinem berühmten „Schadendreieck“ für die Werkstätten Fallstricke lauern.

Die Abrechnung mit der Versicherung, Kasko oder Haftpflicht. „Genau diese Formulierung ist schon der Grund vieler Fehler: Ich (die Werkstatt), meine Rechnung und die Versicherung, ist der falsche Ansatz“, so RA Otting in seinen Ausführungen. „Der Anspruchsteller ist immer der Haftpflicht-Geschädigte oder der Kasko-Vertragskunde und nur dann die Werkstatt, wenn abgetreten wurde“. Mit vielen Fallbeispielen und praktikablen Lösungsansätzen führte er mit reichlich Fachverstand, Charme und Witz durch das wertvolle Seminar. Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, von einem Branchenexperten Rechtswissen aufzunehmen und ebenso ihre Fragen direkt mit dem Referenten zu klären.

 

EUROGARANT AutoService AG

Grüner Weg 12

61169 Friedberg (Hessen)

Telefon: 06031 7792-0

Fax: 06031 7792-199

E-Mail:  empfang@eurogarant-ag.de

Webseite:  www.eurogarant-ag.de

Web-Shop:  www.eurogarant-shop.de

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