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Montage von Lackierrädern bei forcierter Trocknung

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Montage von Lackierrädern

 

Seit einigen Monaten ist festzustellen, dass Versicherungen die Kosten für die Montage der Lackierräder bei forcierter Trocknung in der Lackierkabine systematisch aus Gutachten und Reparaturrechnungen heraus streichen.

Im Zuge von Reparaturlackierungen wird das Fahrzeug in einer Lackierkabine zuerst lackiert und dann forciert getrocknet, wobei das Fahrzeug eine Objekttemperatur von ca. 60 ° Celsius erreicht. Die Trocknungszeit beträgt ca. 40 Minuten.

Deshalb schreibt der Hersteller Mercedes-Benz in seinem Reparaturleitfaden AH40.10-P-1030-01A vor, dass das Fahrzeug des Kunden nicht mit seinen eigenen Rädern (Reifen mit Felge) in die Lackierkabine zur einer forcierten Trocknung eingestellt werden darf, sondern es müssen Lackierräder (Montageräder der Werkstatt, die ausschließlich für Fahrzeugbewegungen innerhalb der Werkstatt vorgesehen sind) während des forcierten Trocknungsvorganges am Fahrzeug montiert werden:

„Lackierung
Bei der forcierten Lacktrocknung in der Trockenkabine können ab einer Objekttemperatur > 40 °C an den Reifen Standplatten (Flatspots) durch Gewicht, Temperatur und Trockenzeit entstehen. Hierbei handelt es sich um bleibende, irreparable Verformungen im Bereich des Reifenseitenteils und der Wulstverstärkung. Diese bleibenden Verformungen führen zu Radlastschwankungen und Vibrationen, die weder durch Wuchten noch durch Matchen der Räder beseitigt werden können.

Um Standplatten zu vermeiden, müssen sowohl konventionelle als auch Sonderschutzfahrzeuge mit sogenannten “Lackierrädern” in die Lackier- und Trockenanlage eingebracht werden. Das Aufpumpen der Originalreifen auf 4 bar reicht nicht aus, kann bei den “Lackierrädern” aber entfallen. Das Abdecken der Originalreifen mit Schutzfolien, -platten ist ebenfalls nicht ausreichend.“

Aus diesem Anlass hat der Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V. (VKS) an die renommierten Reifenhersteller eine Anfrage gestellt.

Das Ergebnis war, dass sich auch die Reifenhersteller Pirelli, Michelin, Kleber, BFGoodrich, Continental, Semperit, Uniroyal, Goodyear, Dunlop, Fulda, Pneumant, Debica, Barum, Gislaved, Viking, TeamStar, Point S, Matador, Sava, Kormoran, Riken, Tigar, Falken und Maxxis den Richtlinien von Mercedes-Benz angeschlossen haben, wonach während der forcierten Trocknung in der Lackierkabine die Reifen des Kunden nicht montiert sein dürfen,um Schäden in Form von Flatspots zu vermeiden.

In den Stellungnahmen hieß es auszugsweise:

Pirelli: „Es müssen Lackierräder während einer forcierten Trocknung in der Lackierkabine am Fahrzeug montiert werden.“

Michelin (Kleber, BFGoodrich, Kormoran, Riken, Tigar): „Bei den in Lackierkabinen auftretenden Temperaturen, empfehlen wir die Originalbereifung gegen “Lackierräder” auszutauschen. In der Nähe der Wärmequelle treten oftmals weitaus höhere Temperaturen als die genannten 60°C auf, was zu einem Verlust der Flexibilität und Verhärtung des Gummis führen kann. Zum anderen kann es durch die ungleichmäßige Erwärmung der Reifen (Aufstandsfläche in der Regel kühler) zu Rundlaufproblemen kommen.“

Continental (Semperit, Uniroyal, Barum, Gislaved, Viking, Mabor,TeamStar, Point S, Matador): „Wie dem Standardschreiben zu entnehmen ist, schließen wir uns hier Mercedes an.“

Goodyear, Dunlop (Fulda, Pneumant, Debica, Sava): „Mit der vom Mercedes vorgeschrieben Vorgehensweise ist man immer auf der sicheren Seite. Wir schließen uns an die Mercedes Vorschrift an.“

Falken: „Gern bestätigen wir Ihnen hiermit schriftlich, dass FALKEN und OHTSU PKW und Leicht-LKW-Reifen während einer forcierten Trocknung in der Lackierkabine keinesfalls am Fahrzeug montiert verbleiben dürfen. Denn der so hervorgerufene sog. „Hot Flatspot“ wäre dauerhaft und in keiner Weise zu egalisieren. Diese Tatsache ist allein den Werkstoffen (Gummi/Kunstfasern) geschuldet und kein Zeichen von minderer Reifenqualität.“

Maxxis: „Wir schließen uns der Anweisung seitens Mercedes Benz voll umfänglich an.“

Um Schäden an den Reifen während der forcierten Trocknung und damit einhergehende Kundenregresse gegen den Kfz.-Reparaturbetrieb bzw. den Lackierfachbetrieb abzuwenden, empfiehlt der Verband der unabhängigen Kraftfahrzeugsachverständigen e.V. (VKS) sowohl den Kfz.-Sachverständigen in das Gutachten die Kosten für
die Montage der Lackierräder grundsätzlich mit aufzunehmen und auch den Kfz.-Reparatur- bzw. den Lackierfachbetrieben Lackierräder zu montieren.

Diese Kosten sind Bestandteil einer ordnungsgemäßen Reparatur und damit im Schadensfall auch bei lediglich fiktiver Abrechnung (BGH VI ZR 69/12 und 401/12) zu ersetzen.

 

November 2014

Eine Information des VKS – Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V.

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