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| Der Beruf Fahrzeuglackierer Hier geht es um den Beruf Fahrzeuglackierer. |
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#1 |
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Lackmischer
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hallo
Ich habe 2003 meine ausbildung als maler und lackierer abgeschlossen und bin seit dem in diesem beruf bin jetzt seit 2 jahren der gleichen firma . und jetzt meine frage : wir haben lehrlinge , somit sind wir mit sicherheit irgendwo in irgendeiner kammer mitglied denk ich mal muss ja fast so sein , wir alles im betrieb fragen uns ob wir ordnungsgemäss bezahlt werden ich habe einen stundenlohn von 11,00 euro der betrieb ist in bayern was sagt ihr ist das richtig? würde mich um antworten freuen mfg michael |
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#2 |
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Team Leader
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Bitte schön.
Mindestlohn ab 24. Oktober 2009 allgemeinverbindlich Ab 24. Oktober 2009 gelten neue Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk. Der Tarifvertrag zwischen der IG BAU und dem Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz vom 10. August 2009 wurde zum 24. Oktober 2009 per Rechtsverordnung des Arbeitsministers für allgemeinverbindlich erklärt. Die Mindestlöhne betragen: in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen: mit Wirkung vom 24. Oktober 2009 9,50 € mit Wirkung vom 01. Juli 2011: 9,75 € in den übrigen Bundesländern: - für „ungelernte Arbeitnehmer“ / Mindestlohn 1 mit Wirkung vom 24. Oktober 2009: 9,50 € mit Wirkung vom 01. Juli 2011: 9,75 € für „gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“ / Mindestlohn 2 mit Wirkung vom 24. Oktober 2009: 11,25 € mit Wirkung vom 01. September 2010: 11,50 € mit Wirkung vom 01. Juli 2011: 11,75 € Die Mindestlöhne gelten auch für Leiharbeitnehmer, wenn sie in einen Malerbetrieb entliehen sind. Mindestlöhne für das Maler- und Lackiererhandwerk gibt es seit Dezember 2003. |
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| Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu 2er für den nützlichen Beitrag: |
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#3 |
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Lebende Lacker Legende
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Industriegewerkschaft
Bauen – Agrar – Umwelt Lohntarifvertrag für die Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland außer Saarland vom 10. August 2009 LOHNTARIFVERTRAG 2009 bis 2011 für das MALER- UND LACKIERERHANDWERK vom 10. August 2009 Zwischen dem Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz Bundesinnungsverband des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks, Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt am Main, und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand, Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt am Main, wird folgender Tarifvertrag geschlossen: § 1 Geltungsbereich I. Räumlicher Geltungsbereich: Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (außer Saarland). II. Betrieblicher Geltungsbereich: Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (RTV) in der jeweils geltenden Fassung fallen. III. Persönlicher Geltungsbereich: Alle Arbeitnehmer in Betrieben, die unter den betrieblichen Geltungsbereich fallen und die eine nach den Vorschriften der Rentenversicherung der Arbeiter (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch SGB VI) in der jeweils gültigen Fassung versicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben, ausgenommen Auszubildende. § 2 Löhne 1. Die bis zum 30. Juni 2009 geltenden tariflichen Löhne im Maler- und Lackiererhandwerk werden mit Wirkung vom 01. Juli 2009 wieder in Kraft gesetzt. Zum 01. Oktober 2009 wird der Ecklohn um 0,31 € erhöht. 2. Der tarifliche Ecklohn beträgt damit in den westlichen Bundesländern (Tarifgebiete West ohne Berlin): a) ab 1. Juli 2009: 13,68 € b) ab 1. Oktober 2009: 13,99 € 3. Der tarifliche Ecklohn beträgt damit in den östlichen Bundesländern (Tarifgebiete Ost einschl. Berlin) a) ab 1. Juli 2009: 12,46 € b) ab 1. Oktober 2009: 12,77 € 4. Die Lohntabellen sind in den einzelnen Tarifgebieten zu erstellen. § 3 Einstiegs- und Mindestlöhne 1. Arbeitnehmer erhalten in den ersten 6 Monaten ihrer Tätigkeit nach Neueinstellung in den Betrieb (bzw. Übernahme nach der Ausbildung), die nachfolgenden Einstiegslöhne, wenn sie a) vor der Neueinstellung längere Zeit (12 Monate) ununterbrochen arbeitslos waren oder b) als Geselle längere Zeit (24 Monate) nicht mehr in ihrem Handwerk tätig waren. 2. Die Einstiegslöhne betragen bis ab ab 31. August 01. Sept. 01. Juli 2010 2010 2011 a) in Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen 9,50 € 9,50 € 9,75 € b) in den übrigen Bundesländern - für ungelernte Arbeitnehmer 9,50 € 9,50 € 9,75 € - für Gesellen 11,25 € 11,50 € 11,75 € 3. Für Arbeitnehmer, soweit sie nicht gemäß den Lohntabellen in eine höhere Gruppe einzustufen sind, sind die Löhne nach Nr. 2 nach näherer Maßgabe des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn) vom 10. August 2009 zugleich Mindestlöhne im Sinne des § 5 Nr. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) für „ungelernte Arbeitnehmer“ bzw. für „gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“. 4. „Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“ sind Arbeitnehmer, die für das Maler- und Lackiererhandwerk oder ein anderes Handwerk einschlägige handwerkliche Tätigkeiten ausführen. „Ungelernte Arbeitnehmer“ arbeiten unter Aufsicht und Anleitung (insbesondere von Gesellen bzw. Vorarbeitern) und führen einfache Hilfstätigkeiten aus. Bei Arbeitnehmern, die über a) den Gesellenbrief im Maler- und Lackiererhandwerk oder einen vergleichbaren anderen Ausbildungsabschluss oder b) einen staatlich anerkannten Berufsabschluss bzw. einen entsprechenden Nachweis (Zertifikat) aus dem Ausland, der zu Maler- und Lackiererarbeiten qualifiziert, verfügen, wird vorausgesetzt, dass sie Tätigkeiten im Sinne von Satz 2 ausüben. § 4 Inkrafttreten und Laufzeit 1. Der Lohntarifvertrag tritt am 1. Juli 2009 in Kraft, § 3 jedoch erst mit Beginn der Allgemeinverbindlichkeit bzw. mit dem Erlass einer Rechtsverordnung des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn) vom 10. August 2009, nach welcher die Rechtsnormen des TV-Mindestlohn auf alle unter den Geltungsbereich des TVMindestlohn fallenden und nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung finden. 2. Der Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden, erstmals - ausgenommen § 3 - zum 30. Juni 2011. § 3 kann erstmals zum 29. Februar 2012 gekündigt werden. Frankfurt/M., den 10. August 2009 Paul Laukötter Werner Loch Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz Bundesinnungsverband des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt am Main Klaus Wiesehügel Andreas Steppuhn Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Bundesvorstand, Olof-Palme-Straße 19 60439 Frankfurt am Main |
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#4 |
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Stossstangen Schleifer
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Nabend
ich bin nun seit ende Mai Geselle.... Jetzt ist die frage wo finde ich den Mindestlohn für lackierer bzw. wie finde ich raus ob mein Gehalt auch rechtens ist ? Laut der Firma wo ich nun bin gilt der hier genannte Mindestlohn nicht für Fahrzeuglackierer. Ich habe vorher 11 € die stunde bekommen (Hier bei uns in der Gegend für das 1. Gesellenjahr nicht schlecht meisten bekommen nur 9 €) Jetzt bekomme ich aber nur 10 € die Stunde ich meine für mich reicht das ich muss keine Miete irgendwo uahlen weil ich in dem Haus meiner Eltern wohne ich zahle nur lediglich 50 € Strom und Wassergeld im Monat und ich habe nur 3 km bis zur Arbeit sprich ich kann mim Fahrrad fahren. Jetzt ist meine frage wie finde ich raus wie viel der Mindestlohn für lackierer ist. Weil wie gesagt laut meiner neuen Firma liegt das ganze bei 9,97 € ich kanns mir aber einfach nicht vorstellen warum sollten Maler und Lackierer nen Mindestlohn von über 11 € haben und Lackierer weniger ? Ich arbeite nun in der Industrie im Schichtbetrieb ich bekomme auch keinerlei schichtzuschläge (F: 6-14.30/T: 7.30-16.00/S: 14.30-23.00) Ich finde des recht wenig zumal ich da nen recht harten Job habe wie ich finde... Es ist mir auch bewusst das ich als quasi unerfahrener kein recht habe irgendwas zu vordern aber ich möchte halt angemessen bezahlt werden weil mein Kollege bekommt z.B. 12.50 € der ist zwar auch schon 3 Jahre in der Firma ist aber kein gelernter Lackierer sprich er arbeitet erst 3 Jahre in dem Beruf und ich denke da ich halt den gesamten Lackiererbereich durchgegangen bin und nicht nur die Industrie verdiene ich da schon wenig.... Was sagt Ihr dazu ? Ich brauche jetzt keinen ja das und das musst du bekommen usw. ich brauche eine Kopie am besten mit Quellangabe woher euer wissen kommt. Ich muss ja auch irgendwie was meinem Arbeitgeber zeigen bevor ich da mehr vordere und es ist aufeinmal nicht so.... |
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#5 |
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Lebende Lacker Legende
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Da hast Du Pech, für Dich gilt ein Industrie Tarif, aber auch nur wenn dein Arbeitgeber Tarif gebunden ist.
Pech, insoweit, da ich Dir dazu nichts sagen kann. Aber ich weiß das der Industrie Tarif höher liegt, nur habe ich nichts schriftliches dazu. ![]() Dein Chef müsste den Mindestlohn für einen gelernten Lackierer Zahlen und der ist: 11,25 € http://www.rechtsrat.ws/ohm/branchen/maler.htm http://www.rechtsrat.ws/tarif/index.htm
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Ein gutes Gedächtnis merkt sich nicht alles, sondern vergisst das Unwichtige. |
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#6 | |
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Stossstangen Schleifer
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Zitat:
Danke dir... Leider ist auch dort wieder nur der Maler und Lackierer Handwerk und laut meinem Arbeitgeber fallen Fahrzeuglackierer nicht darunter da der Lohn nicht für Stationäre Lackierer gilt. |
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#7 |
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Lebende Lacker Legende
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Das ist völlig Egal.
![]() Du hast als Maler oder Lackierer Anspruch auf den Mindestlohn, wenn Du in dem Betrieb in dieser Eigenschaft angestellt bist. ![]() Und der Tarif gilt auch für Fahrzeuglackierer, dass sage ich Dir als Gewerkschaftsmitglied.
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Ein gutes Gedächtnis merkt sich nicht alles, sondern vergisst das Unwichtige. |
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#9 |
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Lebende Lacker Legende
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Newsletter 42/2011 - 18. November 2011
Einigung im Maler- und Lackiererhandwerk: Kräftiges Lohnplus © IG BAU Nach über 12-stündigen Lohnverhandlungen wurde in der Nacht vom 10. auf den 11. November für die Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk ein Tarifergebnis erreicht. Dieses ist mit einer Erklärungsfrist bis zum 25. November 2011 versehen und sieht unter anderem Folgendes vor: Die zum 30. Juni 2011 geltenden tariflichen Löhne im Maler- und Lackiererhandwerk werden mit Wirkung zum 1. Juli 2011 wieder in Kraft gesetzt (Ecklohn West: 13,99 Euro, Ecklohn Ost: 12,77 Euro). Zum 1. November 2011 wird der Ecklohn im Tarifgebiet West (ohne Berlin) um 3 Prozent erhöht. Zum 1. Dezember 2012 steigt der Ecklohn um weitere 2,25 Prozent. Der tarifliche Ecklohn beträgt dann zum 1. November 2011 in den westlichen Bundesländern 14,41 Euro und wird zum 1. Dezember 2012 auf 14,73 Euro erhöht. Die Erhöhungsbeträge West sind die Erhöhungsbeträge Ost: Zum 1. November 2011 beträgt danach der tarifliche Ecklohn in den östlichen Bundesländern (Tarifgebiete Ost einschließlich Berlin) 13,19 Euro und zum 1. Dezember 2012 dann 13,51 Euro. Zudem haben sich die Tarifpartner auf einen neuen Mindestlohn geeinigt, Details müssen aber noch verhandelt werden. http://www.igbau.de/db/v2/newsletter...21617686.47924
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