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Alt 17.07.2010, 04:01   #1
Damian
Spiegellackierer
 
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Standard Rechtliche Frage

Hallo zusammen.
Ich bin momentan in einer Umschulung zum Lackierer und wollte in einem anderen Forum nach Übungsstücken fragen. Vom Preis her möchte ich nichts verdienen es sollen lediglich nur die Materialkosten bezahlt werden.

Darf ich das? Kommt mir das Finanzamt evtl. quer?

Wie seht ihr das?

Gruß Damian
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Alt 17.07.2010, 14:00   #2
Björn
Motorhauben Lackierer
 
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Hi,

wieso solltest du das nicht dürfen. Du erzielst mit deinen Übungsstücken ja keinen Gewinn, wo man dann von Einkommen sprechen kann. Das Finanzamt kann dir da eigentlich nicht in die Quere kommen.
__________________
Verheiz deine Reifen, aber nicht deine Seele !!!

L.G. Björn
Björn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2010, 19:23   #3
Damian
Spiegellackierer
 
Benutzerbild von Damian


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problem könnte aber sein dass ich Geld für das Material einkassieren würde und dafür keine Rechnung ausstellen könnte und die Meister werden es auch nicht tun.
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Alt 18.07.2010, 10:14   #4
crossi
Papierpresser
 
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Hi,

ich würde die Finger davon lassen.

Stell dir mal vor, eine "Übungsaktion" geht irreversibel daneben oder ein Werkstück wird beschädigt, indem es z. B. schlicht und einfach vom Tisch fällt.

Der Geschädigte zeigt kein Verständnis und fordert Schadensersatz. Es dürfte dann für deine Person nicht leicht sein, PLAUSIBL zu erklären, dass es sich um eine "Nachbarschaftshilfe" oder ähnliches handelt.
Selbst wenn du an dem Arbeitsmaterial nichts verdienst, erhältst du im rechtlichen Sinne zumindestens durch die Übung einen Vorteil zu deinen Gunsten. Die Erzielung von monetärem Gewinn ist rechtlich eh bedeutungslos für die Einstufung als Gewerbetreibender.

Würde mir an deiner Stelle allen möglichen Ärger umgehen und irgendwelche Teile z. B. vom Schrotthändler für meine Übungszwecke besorgen.

LG

Günter
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Stichworte
frage, rechtliche

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