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Lebende Lacker Legende
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LOHNTARIFVERTRAG 2007 bis 2009 für das MALER- UND LACKIERERHANDWERK vom 09. September 2007 __________________________________________________ _________________ Zwischen dem Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz Bundesinnungsverband des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks, Hahnstrasse 70, 60528 Frankfurt am Main, und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand, Olof-Palme-Strasse 19, 60439 Frankfurt am Main, wird folgender Tarifvertrag geschlossen: § 1 Geltungsbereich I. Räumlicher Geltungsbereich: Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (außer Saarland). II. Betrieblicher Geltungsbereich: Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (RTV) in der jeweils geltenden Fassung fallen. III. Persönlicher Geltungsbereich: Alle Arbeitnehmer in Betrieben, die unter den betrieblichen Geltungsbereich fallen und die eine nach den Vorschriften der Rentenversicherung der Arbeiter (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch SGB VI) in der jeweils gültigen Fassung versicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben, ausgenommen Auszubildende. § 2 2 Löhne 1. Die bis zum 28. Februar 2007 geltenden tariflichen Löhne im Maler- und Lackiererhandwerk gelten ab 01. März 2007 fort. Zum 01. September 2007 wird der Ecklohn um 3,1 % erhöht. 2. Der tarifliche Ecklohn beträgt damit in den westlichen Bundesländern (Tarifgebiet West einschl. Berlin): ab 1. März 2007: 13,27 € (Tarifgebiet West ohne Berlin) ab 1. September 2007: 13,68 € 3. Der tarifliche Ecklohn beträgt damit in den östlichen Bundesländern (Tarifgebiet Ost ohne Berlin): ab 1. März 2007: 12,09 € (Tarifgebiet Ost einschl. Berlin) ab 1. September 2007: 12,46 € 4. Die Lohntabellen sind in den einzelnen Tarifgebieten zu erstellen. § 3 Einstiegs- und Mindestlöhne 1. Arbeitnehmer erhalten in den ersten 6 Monaten ihrer Tätigkeit nach Neueinstellung in den Betrieb (bzw. Übernahme nach der Ausbildung), die nachfolgenden Einstiegslöhne, wenn sie a) vor der Neueinstellung längere Zeit (12 Monate) ununterbrochen arbeitslos waren oder b) als Geselle längere Zeit (24 Monate) nicht mehr in ihrem Handwerk tätig waren. 2. Die Einstiegslöhne betragen bis 31. März 2008: für ungelernte für Gesellen Arbeitnehmer _____________________________ a) in Brandenburg, Mecklenburg- 7,15 € 9,37 € Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen b) in den übrigen Bundesländern 7,85 € 10,73 € 3. Die Einstiegslöhne betragen mit Wirkung ab 01. April 2008: für ungelernte für Gesellen Arbeitnehmer _____________________________ a) in Brandenburg, Mecklenburg- 7,50 € 9,65 € Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen b) in den übrigen Bundesländern 8,05 € 11,05 € 3 4. Für Arbeitnehmer, soweit sie nicht gemäß den Lohntabellen in eine höhere Gruppe einzustufen sind, sind die Löhne nach Nr. 2 bzw. 3 zugleich Mindestlöhne im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) für ungelernte Arbeitnehmer bzw. für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen). 5. Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) sind Arbeitnehmer, die für das Maler- und Lackiererhandwerk oder ein anderes Handwerk einschlägige handwerkliche Tätigkeiten ausführen. Ungelernte Arbeitnehmer arbeiten unter Aufsicht und Anleitung (insbesondere von Gesellen bzw. Vorarbeitern) und führen einfache Hilfstätigkeiten aus. Bei Arbeitnehmern, die über a) den Gesellenbrief im Maler- und Lackiererhandwerk oder einen vergleichbaren anderen Ausbildungsabschluss oder b) einen staatlich anerkannten Berufsabschluss bzw. einen entsprechenden Nachweis (Zertifikat) aus dem Ausland, der zu Maler- und Lackiererarbeiten qualifiziert, verfügen, wird vorausgesetzt, dass sie Tätigkeiten im Sinne von Satz 2 ausüben. § 4 Inkrafttreten und Laufzeit Der Lohntarifvertrag tritt ab 1. März 2007 in Kraft. Er kann mit einer Frist von drei Monaten, erstmals zum 30. Juni 2009, gekündigt werden. Berlin, den 09. September 2007 Paul Laukötter Werner Loch Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz Bundesinnungsverband des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt am Main Klaus Wiesehügel Andreas Steppuhn Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Bundesvorstand, Olof-Palme-Straße 19 60439 Frankfurt am Main Ob man den Tarif bekommt,ist natürlich ein anderes Ding ! Gruß Holger ![]() |
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| Stichworte |
| 2009, lackiererhandwerk, lohntarif, maler |
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