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| Der Beruf Fahrzeuglackierer Hier geht es um den Beruf Fahrzeuglackierer. |
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#24 |
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Papierpresser
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Hallo,
dein Gewerbe Läuft unter Fahrzeugaufbereitung, bei der Gewerbe anmeldung muste Fahrzeugaufbereitung und Smart Repair eintragen lassen. Zuständig ist für dich nicht die Handwerkskammer sonder die IHK deines Bundesland. Die zuständiege Berufsgenossenschaft ist die BG Verkehr (www.bg-verkehr.de) Die netten menschen von der Handwerkskammer haben bei dier kein betretungsrecht deines Firmengeländes, da Du auch kein Mitglied bei denen bist. Aber besuch vom Gewerbeamt würste auf jeden fall bekommen. Die werden dann auch versuchen deine Regibswand als Lackierkabiene zu deklarieren . |
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#26 |
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Spiegellackierer
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Tag auch,
scheinbar gehen hier die Meinungen auseinander, ich für meinen Teil hab die Info von der HWK ULM. Lackierarbeiten bei der Fahrzeugaufbereitung sind Meisterpflichtig. Der Unterschied zwischen Facharbeiter und Meister ist das benutzen von Lackierpistolen. Wer trotzdem Lackiert bewegt sich auf dünnem Eis. Jeder angemeldete Lackierbetrieb wird daran interessiert sein sich auf ganz legale Weise Konkurenz vom Hals zu halten. Ein Unterschied wird scheinbar zwischen fahrendem und sethendem Gewerbe gemacht. Mfg Steffen |
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#27 | |
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Papierpresser
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Zitat:
Ich hab mit sovielen Betrieben hier im meinen weiteren Umkreis telefoniert und die sagten alle die Sache mit der DIN-A4 großen Fläche... Und das die HWK ULM den selben misst erzählt wie die HWK Bielefeld ist auch klar... Es kann ja nicht sein das mich alle anlügen und sagen mach dein Fahrzeugpflege Gewerbe auf und dann machen dir mich fertig wegen Schwarzarbeit...nur weil ich Smart Repair anbiete... Ich für meinen Teil vertraue jetzt auf die Aussagen vom "Fahrzeuglackierer Forum" und den meiner Konkurenten aus der umgebung! Kennt jemand von euch das hier: http://www.buhev.de/ Die bieten Anwaltliche Beratung für die Existenzgründung bei solchen sachen wie Smart Repair wäre es ratsam so etwas in anspruch zunehmen...? |
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