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Der Beruf Fahrzeuglackierer Hier geht es um den Beruf Fahrzeuglackierer.

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Alt 08.03.2010, 21:52   #1
boehser16v
Papierpresser
 
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Gibt es irgendwehn in Deutschland der eine Ausnahmegenehmigung hat als Lackierer hat?
Ich will smart repair machen und weis nicht mehr weiter niemand weis richtig bescheid, die HWK kann man sowie so in die Tonne tretten die können eh nur Ablesen und haben kein interesse einen weiterzuhelfen...
Der eine sagt: meld die Fahrzeugpflege an und mach einfach SMART REPAIR, der andere sagt man darf den Lack nicht berühren(Lackiertechnisch)...
Aber nicht jeder der hier smart repair macht hat nen Meister wie kommt das die niemand an kakt?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen...
es ist doch wohl überzogen einen Meister zumachen für nen paar kratzer wegmachen...
boehser16v ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 08.03.2010, 22:05   #2
vitakraft
Der ,der mit der Pistole tanzt
 
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hi.

ma grob und kurz gesagt: man braucht keinen meisterbrief um smart repair zu machen, soweit ich mich noch erinnern kann reicht (glaub ich) lediglich einn gewerbeschein als gbr aus. du darfst halt keine teil-und ganzlackierungen weder anbieten noch durchführen und als lackiererei, fachbetrieb oder meisterbtrieb darfst du dich auch nit nennen.
__________________
Qualität ist kein Zufall sondern ein Ergebnis logischen Denkens
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Alt 08.03.2010, 22:10   #3
boehser16v
Papierpresser
 
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möchte aber normal werbung machen z.b. auf meinem Wagen und im netz...
boehser16v ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2010, 22:11   #4
UWG1
Routinier
 
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Auf dem Gewerbeamt solltest du richtig beraten werden. Dort gab man mir Tips wie ich meine Tätigkeiten am Besten eintragen lassen konnte.
Natürlich sollte man nicht direkt sagen, das du ganze Autoteile lackierst, da könnte ich mir vorstellen, das die da rum mosern, aber das wörtchen "Ausbessern", dürfte genau richtig sein

Als Fahrzeugaufbereiter, geht das wohl nicht durch, oder?


edit: Oder wie Vitakraft sagt.
UWG1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2010, 22:24   #5
vitakraft
Der ,der mit der Pistole tanzt
 
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Zitat:
Zitat von boehser16v Beitrag anzeigen
möchte aber normal werbung machen z.b. auf meinem Wagen und im netz...
das stellt kein problem dar!

wichtig ist das du nit als lackiererei werben darfst weder auf dem fahrzeug noch auf dem flyer etc.
__________________
Qualität ist kein Zufall sondern ein Ergebnis logischen Denkens
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Alt 09.03.2010, 07:15   #6
boehser16v
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als Lackiererei auf keinen fall aber aber diese Worte sollen dabei sein:

SMART REPAIR
Folienbeschriftung
Sandstrahlen
Aufbereitung
boehser16v ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2010, 10:06   #7
mauszeiger
Spiegellackierer
 
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Öhm wenn ich mal fragen darf: ich denke der Meisterzwang in Deutschland gilt nur noch für Arbeiten, die bei falscher Ausführung lebensgefährlich werden können. zB Gas, Elektrik, KFz- und Fahrradradwerkstätten. Wieso fallen auch Fahrzeuglackierer darunter? Weil beim Spritzen potentiell BUMM-Gefahr besteht? Oder gilt das nur für Betriebe, die auch Karosserieinstandsetzung machen? Bzw andersrum: Betriebe die was anderes spritzen, brauchen die auch einen Meister (von diversen Auflagen natürlich abgesehen).

Nicht das ich das ebenfalls vor hätte, rein aus Interesse. Es gibt auch Möglichkeiten, den Meisterzwang zu umgehen. ZB daß man nur einen eng begrenzten Bereich des Gewerkes abdeckt, was mir bei Smart Repair der Fall zu sein scheint. Fachspezifisch können andere hier besser was zu sagen. Ich möchte nur ergänzen, im Fahrradhandel darf man auch ohne Meister schrauben, wenn der Umsatz daraus einen gewissen Prozentsatz des Gesatumsatzes nicht übersteigt. Später bzw mit genug Berufspraxis darf man dann sogar mit Ausnahmegenemigung den vollen Umfang anbieten.
mauszeiger ist offline   Mit Zitat antworten
Danke mauszeiger für den Beitrag :
Alt 09.03.2010, 12:14   #8
boehser16v
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ist da was dran??? Was "mauszeiger" in den Raum geworfen hat???
boehser16v ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2010, 12:19   #9
Thomas
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Zitat:
Zitat von boehser16v Beitrag anzeigen
ist da was dran??? Was "mauszeiger" in den Raum geworfen hat???
Nein, in diesem Fall nicht. Wenn Du Dich als Lackierer selbständig machen willst, dann musst Du den Meisterbrief haben.

Als Aufbereiter sollten Deine Smartrepairstellen nicht größer als ein Din A4 Blatt sein, dann ist das in Ordnung.
__________________
RTFM!
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2010, 15:07   #10
boehser16v
Papierpresser
 
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Aber nur nochmal zum verständniss!
Ich darf Smart repair anbieten und auch damit im netz und auf meinem Fahrzeug werben?
Warum sagen die typen von der HWK das das verboten ist?
boehser16v ist offline   Mit Zitat antworten
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